Überbrückungshilfe Plus

Die Landesregierung NRW hat die Überbrückungshilfen verlängert.

Parallel zur Verlängerung der Überbrückungshilfe des Bundes für die Fördermonate September bis Dezember 2020 hat auch die Landesregierung das Zusatzprogramm „NRW-Überbrückungshilfe Plus“ fortgesetzt. Hierüber können Kosten des privaten Lebensunterhalts in Höhe von 1.000 Euro pro Monat für maximal vier Monate als sogenannter „fiktiver Unternehmerlohn“ berücksichtigt werden.

Die Anträge können wir noch bis zum 31. März 2021 über die Kanzlei LIMBROCK für unsere betroffenen Mandanten eingereichen und somit erfolgreich durchsetzen.