Steuer Taskforce für Influencer!

Viele Kinder und Jugendliche bewundern Ihre Internetstars. Längst sind die „Werber“ im Internet teils richtig berühnmt. Das klassische Werbefernsehen ist für die junge Generation eh „von gestern“.

Selbst die Social Media Stars aus den YouTube Kanälen weichen bereits den Influencern, die täglich über alltägliches berichten und dabei teils hohe Summen für Werbung von Produkten und Dienstleistungen einnehmen.

In Deutschland hat der BGH sogar die Skepsis für „Schleichwerbungen“ im Internet durch Influencer aufgeweicht. Es gibt also viele Möglichkeiten für diese One.Man.Woman Shows Geld zu verdienen.

Wichtig ist aber zu wissen, dass der Staat bereits echte Internet Taskforce Gruppen in der Internetwelt

Losschickt, die Influencer aufspüren sollen, die ihrer Steuerpflicht nicht nachkommen. Denn diese Einzelunternehmen sind steuerpflichtig wie jedes andere Gewerbe eben auch.

Bei der Kanzlei LIMBROCK kümmern wir uns gern um die „neuen“ Solo Selbstständigen. Nehmen Sie also Kontakt auf, bevor die Steuer Taskforce anklopft.