Investitionsabzug – längere Fristen

Gute Nachrichten für unsere Mandanten aus kleineren und mittleren Unternehmen.

Der Fiskus hat für mehr Flexibilität und Planungssicherheit für kleinere Unternehmen eine Ausdehnung der Investitionsfrist für die in 2017 und 2018 gebildeten Investitionsabzugsbeträge (IAB) vorgesehen.

So wird sich die Steuerlast für die grundsätzlich in 3 Jahren durchgeführten Investitionen um 1 Jahr verlängern.