Steuerliche Aspekte Mai 2021

Steuerliche Aspekte für den kommenden Monat Mai 2021

Es wird erneute Verbesserung bei der Überbrückungshilfe III geben und es soll ein Eigenkapitalzuschuss gewährt werden. Unternehmen, die besonders schwer von der Corona-Pandemie und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffene waren, erhalten einen neuen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Darüber hinaus werden die Bedingungen der Überbrückungshilfe III insgesamt nochmals verbessert.

Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften können Neustarthilfen beantragen, wenn sie über die Überbrückungshilfe III keine Fixkosten geltend machen konnten.

Nicht nur Mieter sondern auch Vermieter können durch das Fehlen von Mietzahlungen in wirtschaftliche Probleme kommen.

Deshalb haben Bund und Länder ein Paket geschnürt, wie bei Einkünften aus Vermietungen und Verpachtungen verfahren wird, wenn Einnahmen wegfallen.

Das Bundesprogramm für Ausbildungsbetriebe wird verlängert und ausgebessert.

Weitere Anpassungen für PV Stromlieferungen an Mieter und Leasingsonderzahlungen von Firmenwagen wird es auch geben.

Als Mandant bei LIMBROCK erhalten Sie mit unseren monatlichen Mandantenschreiben detaillierte Auskünfte über relevante steuerrechtliche Änderungen.