Inflationsausgleich für steigende Preise!

Das Bundeskabinett bringt Prämie für den Inflationsausgleich auf den Weg.

Demnach sollen Arbeitgeber bis zu 3.000 Euro steuerfrei an ihre Beschäftigten gewähren können. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Leistung zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird.

Am 28. September 2022 hat das Bundeskabinett einen Antrag an die Koalitionsfraktionen verabschiedet, mit der die schon vereinbarte Inflationsausgleichsprämie umgesetzt werden kann. Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Freibetrag.