Maßnahmen zur Corona Krise

Mit den aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung sollen die Schäden in der Wirtschaft vermieden werden.

Mit unserem LIMBROCK Team prüfen wir für unsere Mandanten sämtliche Möglichkeiten von steuerlichen Rechten.

Die Verfahrensrechtlichen Steuererleichterungen sind aktuell verlängert worden.

Die nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich negativ wirtschaftlich betroffenen Steuerpflichtigen können bis zum 30.6.2021 unter Darlegung der aktuellen Verhältnisse Anträge auf Stundung der bis zum 30.6.2021 fälligen Steuern stellen. Die Stundungen sind längstens bis zum 30.9.2021 zu gewähren.
Selbst Vollstreckungen und Säumniszuschläge für verspätete Steuerabgaben werden ausgesetzt.

Für unsere betroffenen Mandanten heißt es Ruhe zu bewahren und konstruktive Lösungen mit uns zu erarbeiten.