Beratung zur Neuorientierung

Nach Corona ist vieles anders. Wenn Sie als Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aufgrund einer notwendigen Kündigung externe Beratungsleistungen zukommen lassen, dann sind diese steuerfrei.

Die sogenannte Outplacement- oder Newplacement-Beratung umfasst sämtliche zur beruflichen Neuorientierung gebuchten Beratungsleistungen.

Wir geben Ihnen gern Auskunft zu diesem Thema.