STEUERN 2022 – Änderungen.

Das Jahr 2022 beinhaltet für Steuerpflichtige einige gravierende Änderungen.
Änderungen gibt es bei den Corona Steuerhilfegesetzen, die aufgrund der Pandemie eingeführt wurden.
So können beispielsweise Arbeitgeber 1500 Euro steuerfrei an Mitarbeiter für Corona Aufwendungen auszahlen.

Die MiniJobler müssen ab dem 01.01.2022 der MiniJob Zentrale vom Arbeitgeber mitgeteilt werden.

Wir informieren Sie gern über die weitreichenden Änderungen im Steuergesetz.
Wichtig ist für Sie zu wissen, dass wir informiert sind und die Änderungen bei uns Anwendung finden.

Schauen Sie auf weiterführende Informationen.